Dermatologie am Berliner Platz

Hautkrebsvorsorge - Hautkrebsscreening

Gesund bleiben kann man nicht früh genug! Hautkrebs ist die weltweit am häufigsten auftretende Krebserkrankung. Etwa jeder Achte erkrankt hierzulande bis zum Alter von 75 Jahren an einem Hautkrebs. Die Tendenz ist steigend - in Deutschland und auch weltweit. Seit dem 1. Juli 2008 haben gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs, das so genannte „Hautkrebs-Screening“. Einige Krankenkassen übernehmen die Hautkrebsvorsorge schon ab einem Alter von 19 Jahren. Nach Hochrechnungen haben seit der Einführung bereits über 11 Millionen Versicherte in Deutschland an der Vorsorge teilgenommen. Service zum Hautkrebs-Screening Warum sollte ich mich untersuchen lassen? Jährlich erkranken in Deutschland ca. 140 000 Menschen neu an Hautkrebs. Es ist die häufigste Krebserkrankung. Hautkrebs kann man sowohl sehr gut erkennen als auch – im Frühstadium – gut behandeln. Durch Früherkennung lässt sich die Schwere der Erkrankung mindern. Hautkrebs tritt oft in gut sichtbaren Bereichen wie dem Gesicht auf. Eine frühe Entdeckung und Behandlung ist wichtig, um Auffälligkeiten oder sogar Entstellungen zuvorzukommen. Lassen Sie sich deshalb alle zwei Jahre vom Arzt untersuchen! Wann kann ich am Screening teilnehmen? Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, haben Sie ab 35 alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung. Viel gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Vorsorge schon ab einem Alter von 18 Jahren alle 2 Jahre. Private Krankenkassen übernehmen Hautkrebsvorsorgen unabhängig vom Alter und ohne Vorgabe der zeitlichen Intervalle. Was erwartet mich bei der Untersuchung? Wir erkundigen uns zunächst nach Ihrem Gesundheitszustand und möglichen Vorerkrankungen. Danach erfolgt die Ganzkörperuntersuchung. Hautkrebs kann am ganzen Körper auftreten und nicht nur an Körperstellen, die der Sonne besonders ausgesetzt sind. Deshalb wird Ihre Haut vom Scheitel bis zur Sohle überprüft. Abschließend klären wir Sie über Ihre persönlichen Risikofaktoren auf und geben Ihnen Tipps für Ihre Hautgesundheit. Das Hautkrebs-Screening ist eine schonende Krebsfrüherkennungsuntersuchung. Es tut nicht weh, die Haut vom Arzt ansehen zu lassen. Muss ich für das Screening bezahlen? Nein, wie bei allen anderen gesetzlichen Krebsfrüherkennungsuntersuchungen übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen getragene Krebsfrüherkennungsuntersuchung umfasst die Sichtkontrolle durch einen Hautarzt. Die Verwendung eines Dermatoskopes (Auflichtmikroskopes) ist oft sinnvoll und sogar notwendig, wird aber nicht von der gesetzlichen Kasse übernommen. Die Auflichtmikroskopie kann nach der Gebührenordnung für Ärzte in Rechnung gestellt werden (Euro 16,08). Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Durchführung des Hautkrebs-Screenings ohne Auflichtmikroskop beschlossen. Was geschieht, wenn mein Hausarzt etwas findet? Sollte Ihr Hausarzt eine Auffälligkeit an Ihrer Haut feststellen, überweist er Sie zur Abklärung zu uns. Wir führen nochmals die Untersuchung an Ihnen durch. Was geschieht, wenn sich der Verdacht bestätigt? Ein Verdacht auf Hautkrebs bedeutet noch nicht, dass Sie wirklich erkrankt sind. Wenn wir die betreffende Hautstelle auch für abklärungsbedürftig halten, entnehmen wir eine Probe (Biopsie) oder ggf. die verdächtige Hautveränderung im Ganzen. Daraufhin wird das entnommene Gewebe feingeweblich (dermatopathohistologisch) untersucht.
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© Dr. med. Irene Venten

Hautkrebsvorsorge -

Hautkrebsscreening

Gesund bleiben kann man nicht früh genug! Hautkrebs ist die weltweit am häufigsten auftretende Krebserkrankung. Etwa jeder Achte erkrankt hierzulande bis zum Alter von 75 Jahren an einem Hautkrebs. Die Tendenz ist steigend - in Deutschland und auch weltweit. Seit dem 1. Juli 2008 haben gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs, das so genannte „Hautkrebs-Screening“. Einige Krankenkassen übernehmen die Hautkrebsvorsorge schon ab einem Alter von 19 Jahren. Nach Hochrechnungen haben seit der Einführung bereits über 11 Millionen Versicherte in Deutschland an der Vorsorge teilgenommen. Service zum Hautkrebs-Screening Warum sollte ich mich untersuchen lassen? Jährlich erkranken in Deutschland ca. 140 000 Menschen neu an Hautkrebs. Es ist die häufigste Krebserkrankung. Hautkrebs kann man sowohl sehr gut erkennen als auch – im Frühstadium – gut behandeln. Durch Früherkennung lässt sich die Schwere der Erkrankung mindern. Hautkrebs tritt oft in gut sichtbaren Bereichen wie dem Gesicht auf. Eine frühe Entdeckung und Behandlung ist wichtig, um Auffälligkeiten oder sogar Entstellungen zuvorzukommen. Lassen Sie sich deshalb alle zwei Jahre vom Arzt untersuchen! Wann kann ich am Screening teilnehmen? Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, haben Sie ab 35 alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine Hautkrebs- Früherkennungsuntersuchung. Viel gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Vorsorge schon ab einem Alter von 18 Jahren alle 2 Jahre. Private Krankenkassen übernehmen Hautkrebsvorsorgen unabhängig vom Alter und ohne Vorgabe der zeitlichen Intervalle. Was erwartet mich bei der Untersuchung? Wir erkundigen uns zunächst nach Ihrem Gesundheitszustand und möglichen Vorerkrankungen. Danach erfolgt die Ganzkörperuntersuchung. Hautkrebs kann am ganzen Körper auftreten und nicht nur an Körperstellen, die der Sonne besonders ausgesetzt sind. Deshalb wird Ihre Haut vom Scheitel bis zur Sohle überprüft. Abschließend klären wir Sie über Ihre persönlichen Risikofaktoren auf und geben Ihnen Tipps für Ihre Hautgesundheit. Das Hautkrebs-Screening ist eine schonende Krebsfrüherkennungsuntersuchung. Es tut nicht weh, die Haut vom Arzt ansehen zu lassen. Muss ich für das Screening bezahlen? Nein, wie bei allen anderen gesetzlichen Krebsfrüherkennungsuntersuchungen übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten. Die von den gesetzlichen Krankenkassen getragene Krebsfrüherkennungsuntersuchung umfasst die Sichtkontrolle durch einen Hautarzt. Die Verwendung eines Dermatoskopes (Auflichtmikroskopes) ist oft sinnvoll und sogar notwendig, wird aber nicht von der gesetzlichen Kasse übernommen. Die Auflichtmikroskopie kann nach der Gebührenordnung für Ärzte in Rechnung gestellt werden (Euro 16,08). Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Durchführung des Hautkrebs-Screenings ohne Auflichtmikroskop beschlossen. Was geschieht, wenn mein Hausarzt etwas findet? Sollte Ihr Hausarzt eine Auffälligkeit an Ihrer Haut feststellen, überweist er Sie zur Abklärung zu uns. Wir führen nochmals die Untersuchung an Ihnen durch. Was geschieht, wenn sich der Verdacht bestätigt? Ein Verdacht auf Hautkrebs bedeutet noch nicht, dass Sie wirklich erkrankt sind. Wenn wir die betreffende Hautstelle auch für abklärungsbedürftig halten, entnehmen wir eine Probe (Biopsie) oder ggf. die verdächtige Hautveränderung im Ganzen. Daraufhin wird das entnommene Gewebe feingeweblich (dermatopathohistologisch) untersucht.